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Hier darf man an Fronleichnam nicht fahren

Am Donnerstag, 3. Juni feiern die Katholiken Fronleichnahm. Aus diesem Grund gilt in sechs Bundesländern das Fahrverbot für LKW.

Wo müssen LKW in ihren Depots bleiben? 

  • Bayern,
  • Baden-Württemberg,
  • Hessen,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Saarland
  • Nordrhein-Westfalen.

Das Fahrverbot gilt zwischen  0:00 und 22:00 Uhr für alle Fahrzeuge 7,5 Tonnen und Lkw mit Anhänger, unabhängig vom Gewicht.
 

Autor: Agnieszka Sterniak    2010-06-02
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