Ganz Europa im Schnee
ADAC warnt: wer in die Alpen fährt, soll Winterreifen und andere Winterausrüstung wie z. B. Schneekette im Auto besitzen.
Das Portal ADAC berichtet heute, welche Vorschriften bezüglich der Winterausrüstung in den einzelnen EU-Ländern gelten:
In Slowenien müssen alle Fahrzeuge im Zeitraum vom 15. November bis 15. März sowie bei schwierigen winterlichen Straßenbedingungen bereits vorher mit Winterausrüstung versehen sein. Unter der Winterausrüstung werden Winterreifen mit mindestens 3 mm Profiltiefe oder Sommerreifen mit mindestens 3 mm Profiltiefe plus Schneeketten verstanden.
In Finnland müssen alle Fahrzeuge bis 3,5 t vom 1.Dezember bis zum 28. Februar mit Winterreifen (mit der Aufschrift M+S oder MS sowie mit einer Profiltiefe von mindestens 3 mm) versehen sein .
In den Alpenländern Schweiz, Italien und Frankreich sowie in anderen Wintersportländern wie Tschechien, Norwegen und Schweden wurde keine generelle Winterreifen-Pflicht für Pkw eingeführt.
In Deutschland und Österreich gilt die so genannte situative Winterreifen-Pflicht. Diese Regelung eine situationsabhängige Winterreifenpflicht. In Beyug darauf ist es erlaubt, auch in den Wintermonaten mit Sommerreifen zu fahren, aber nur dann, wenn die Straßen trocken sind.
In Deutschland wurde diese situative Winterreifen-Pflicht für keinen bestimmten Zeitraum festgelgt. In Österreich dagegen gilt diese von 1. November bis 15. April. Autofahrer in Österreich sollten sich aber bewusst sein, dass bereits im Oktober Winterausrüstungs-Pflicht von der Polizei angeordnet werden kann, wenn es die Situation erfordert.
In Tschechien ist von 1. November bis zum 30. April auf bestimmten, beschilderten Streckenabschnitten Winterausrüstung vorgeschrieben. Kfz bis zu 3,5 t zGG müssen dort mit Winter- oder Ganzjahresreifen (Mindestproiltiefe 4 mm) ausgerüstet sein, schwerere Fahrzeuge mit Winterreifen (Mindestprofiltiefe 6 mm) auf der Antriebsachse. Wenn die Straßen schneebedeckt oder vereist sind, genügen auch Schneeketten der Ausrüstungspflicht.
In der Slowakei benötigen Fahrzeuge, die schwerer als 3,5 t sind unabhängig von den Bedingungen von 15. November bis 31. März des Folgejahres Winterreifen.
In Italien und Frankreich können Winterreifen für vereinzelte Streckenabschnitte zur Pflicht gemacht werden. Im italienischen Aostatal gilt die Winterreifen-Pflicht für alle Fahrzeuge von 15. Oktober bis 15. April oder alternativ Sommerreifen mit Schneeketten.


















