Arbeitsrecht: Wozu können nicht erfasste Raucherpausen führen?
Sollte der Arbeitnehmer in der Raucherpause das Ausstempeln wiederholt vergessen, so setzt er seine fristlose Kündigung aufs Spiel. Dies hat das Arbeitsgericht in Duisburg entschieden (Az.: 3 Ca 1336/09). Das Gericht wies die Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin ab, die trotz mehrfacher Abmahnung mehrmals Pausen im Raucherraum verbracht hat, ohne die vorgeschriebene Zeit erfasst zu haben.
Die Arbeitnehmerin war 2008 mehrfach abgemahnt worden, zumal sie Raucherpausen gemacht hatte, ohne vorher auszustempeln. Im Betrieb der Arbeitgeberin galt verbindlich die Regelung, dass bei einer sogenannten Raucherpause vorher ausgestempelt werden muss.
Da die Frau die Abmahnungen nicht erst nahm, und auch keine Korrektur-Belege einreichte, erhielt sie die fristlose Kündigung. Angesichts des wiederholten Verstoßes sei im konkreten Fall die Kündigung gerechtfertigt gewesen, entschied das Gericht.
Da die Frau die Abmahnungen nicht erst nahm, und auch keine Korrektur-Belege einreichte, erhielt sie die fristlose Kündigung. Angesichts des wiederholten Verstoßes sei im konkreten Fall die Kündigung gerechtfertigt gewesen, entschied das Gericht.
Autor: Agnieszka Sterniak 2009-09-28


















