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Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer ab 10. September 2009.

Es wurde entschieden, dass jeder Berufskraftfahrer  einmal für fünf Jahren eine Weiterbildung durchlaufen muss.

Die erfolgte Weiterbildung wird immer im Scheckkartenführerschein eines Fahrers notiert. Fehlende Fortbildungsnachweise werden durch Geldbuße sanktioniert. Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Stunden.

Autor: Agnieszka Sterniak    2009-09-11
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